Sosyal temas ve iş ilişkisinden doğan işverenin edimden bağımsız koruma yükümlülükleri ve sonuçları
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- Tez No: 126355
- Danışmanlar: PROF.DR. MEHMET ÜNAL
- Tez Türü: Doktora
- Konular: Hukuk, Law
- Anahtar Kelimeler: Edimden bağımsız koruma yükümlülüğü, Sosyal temas, Yükümlülük, İş ilişkileri, İşveren, Independet protection obligation of act, Social contact, Obligation, Labour relations, Employer
- Yıl: 2003
- Dil: Türkçe
- Üniversite: Ankara Üniversitesi
- Enstitü: Sosyal Bilimler Enstitüsü
- Ana Bilim Dalı: Medeni Hukuk Ana Bilim Dalı
- Bilim Dalı: Belirtilmemiş.
- Sayfa Sayısı: Belirtilmemiş.
Özet
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Özet (Çeviri)
259 ZUSAMMENFASSUNG In der Regel ist das wichtigste Ziel eines Vertragsverhâltnisses zwischen Vertragsparteien, ihre Interesse an der Erfüllung wahrzunehmen. Leistungspflichten sind daher Hauptpflichten, welche der Wahrnehmung der Interessen an der Erfüllung dienen. Es ist das zweite Ziel in dem modernen Schuldrecht, Schuldinteresse in einem Vertragsverhaltnis neben den Interessen an der Erfüllung einzugehen. Aus diesem Grund werden Pflichten aus einem Vertragsverhaltnis in zwei Teilen geteilt. Erstens sind Leistungspflichten; und zweitens Nebenpflichten. Nebenpflichten gehen aus dem Grundsatz Treu und Glauben -unter einem anderen Aspekt aus einem Vertrauensverhâltnis- hervor. Sie werden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen in zwei Teile geteilt. Erstens sind der Erfüllung dienende Nebenpflichten; zweitens sind Schutzpflichten, die kein unmittelbares Verhâltnis zum Interesse an der Erfüllung haben und unabhângig von ihm sind. Schutzpflichten können in zwei Weisen entstehen. Es ist die erste, dass die Vertragsparteien ein Sozialkontakt zum Zweck eines Rechtsverhâltnisses zueinander anknüpfen; und die zweite ist ohne Zweck eines Rechtsverhâltnisses Schuldverhalrnisse aus sozialem Kontakt, die den Grund des Grundsatzes Treu und Glauben und dessen Grenzen schaffen. Bei den beiden Sozialkontakten gehören Pflichten, welche sachliche und persönliche Interessen der Vertragsparteien schützen, dem Inhalt der Schutzpflichten. Weil die Schutzpflichten unabhângig von Leistungspflichten sind, bleiben sie vor, wahrend und nach dem Vertrag bestehen. Der Grund des ausgesuchten Themasmeiner Doktorarbeit besteht darin, dass die sozialen und wirtschaftlichen Ereignisse, die zur Entwicklungen des modernen Schuldrechtes fuhren, auch das Entstehen des Arbeitsrechtes und dessen Entwicklungen bewirken. Weil Arbeitnehmer in einer sozialen und wirtschaftlichen schwachen Lage gegenüber Arbeitgebern sind, werden viele neue Vorschriften ins Arbeitsrecht eingefuhrt, welche die Arbeitnehmer aus sozialer, wirtschaftlicher und gesundheitlicher Sicht schützen. Es ist sehr wichtig, dass man auf die Schutzpflichten aus der Sicht der Arbeitgeber eingeht. Denn besteht ein Schutzinteresse in der Phase des Entstehens jedes Vertragsverhâltnisses, seiner Dauer und seiner Erfüllung. Das Schutzinteresse260 sollte matı unabhângig von Leistungen erörtern. In einem Arbeitsverhaltnis bedürfen die Arbeitnehmer mehr Schutzinstrumente als Arbeitgeber, weil sie von Arbeitgebern sowohl wirtschaftlich als juristisch abhângig sind. Aufierdem wurde in der Arbeit auf ein wichtiges Thema, nâmlich das Verhâltnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sowie das Verhaltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Subarbeitgebern, im Hinblick auf Schutzinteresse eingegangen. Bei der Erörterung des Leiharbeitverhâltnisses und Verhâltnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Subarbeitgebern werden sowohl Drittschutzwirkungen im Schuldverhâltnis als auch Schuldverhâltnis zwischen Vertragsparteien beriicksichtigt. Im Schluss der Arbeit wird zur Ansicht gekommen, dass Arbeitgeber auch Schutzpflichten von Arbeitnehmern und Leiharbeitern unabhângig von ihre Leistungen haben. ^
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